XoviLichter – die AGB zum Gewinnspiel beachten

Ja, man sollte immer die AGB lesen, auch oder gerade wenn sie ganz am Ende der Seite „versteckt“ sind.

Somit sind nun einige mir bisher unklare Punkte klarer. Ich zitiere hier mal die entsprechenden Passagen.

  1. Registrierung/Anmeldung

    „Nur vollständig ausgefüllte Registrierungen nehmen an dem Gewinnspiel teil. Unzutreffende Angaben oder unvollständig ausgefüllte Registrierungen sowie Fantasienamen führen zum Ausschluss von der Gewinnvergabe.“

    Wer die Stelle zum registieren bisher (wie ich) nicht gefunden hat, man muß diese gelben Balken mit dem Text „Mitmachen“ anklicken. Ich hatte das bisher für Zwischenüberschriften oder Elemente zur Seitenstrukturierung gehalten. Ein „Call to Action“ war das für micht nicht. :-)

  2. Welche Suchergebnisse werden gewertet?

    Für die Gewinnermittlung zählen die bei http://www.google.de aufgeführten ersten zwanzig Webseiten zu dem herausgegebenen Keyword zum Zeitpunkt der Gewinnübergabe um 19:30 Uhr am Standort Kölner Rheinauhafen mit der Einstellung Land: Deutschland. Hiervon sind etwaige Anzeigen von Google Ad-Words, Newsbeiträge bzw. Newsrankings (Universe Search) bei Google,Videos oder Bilder ausgenommen. Manuell ermittelte Positionsprüfungen oder automatisierte Suchergebnisse durch andere Anbieter sind nicht zugelassen.

    Es werden also eindeutig keine Anzeigen (das war mir irgendwie klar), aber auch keine News, Bilder und Videos gewertet.
    Besonders interessant ist auch der letzte Satz im Zitat. Ich würde das so lesen, daß auch keine anderen Ranking-Seiten gewinnen können. Was mein Ihr?

Damit bin ich gewinntechnisch aus dem Rennen, denn ich werde mich erstens nicht Regsitrieren und zweitens ist meine Ranking-Seite sowieso nicht zugelassen.

Eine Frage bleibt aber noch offen. Was passiert, wenn sich Webseiten der ersten 20 Treffer nicht registriert haben oder sonstwie nicht den Bedingungen entsprechen? Verfallen dann die Gewinne, oder rücken die nächsten Plätze aus den SERPs nach?

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5 Reaktionen zu “XoviLichter – die AGB zum Gewinnspiel beachten”

  1. Ein “Call to Action” war das für mich nicht. :-) <– Der ist gut, aber mir ging es nicht viel anders ;o))

  2. Hallo,

    bei den hochwertigen Preisen ist eine Registrierung und dadurch Akzeptierung der AGB einfach rechtlich notwendig. Der Ansturm war da zu erwarten.

    Bei der Klarstellung der automatisierten Suchergebnisse oder manuell ermittelte Suchergebnisse geht es darum, dass man bei der Gewinnermittlung nicht auf eigene Suchen bei Google oder Trackings durch andere Anbieter zurück greifen kann. Es zählen die von XOVI ermittelten Rankings (xovi.de/xovilichter/results.html). Der Passus bedeutet nicht, dass keine Seiten gewinnen können, die Ergebnis-Seiten tracken.

    Wenn in den Top 20 Seiten ranken, deren Betreiber sich nicht registriert haben, fallen aus der Gewinnspiel-Wertung heraus und die nächsten Ergebnisse ziehen. Wir haben auf allen Social Kanälen und in unserem Blog auf die Registrierung mehrfach hingewiesen.

    Gruß
    Sascha

    1. Simsalaseo sagt:

      Besten Dank für die Klarstellung.

      Ich hatte allerdings die anderen Social-Kanäle nicht so verfolgt und mich nur auf der Webseite umgesehen. Da hatte ich den gelben Balken mit dem Text nicht als „Button“ wahrgenommen. Kann aber auch an mir liegen. :-)

      Und gar keine Frage, als Veranstalter legt Ihr natürlich die Bedingungen fest. Wer die nicht akzeptiert, kann halt keinen Preis gewinnen.

  3. Besonders interessant ist auch der letzte Satz im Zitat. Ich würde das so lesen, daß auch keine anderen Ranking-Seiten gewinnen können. Was mein Ihr?

    Da geht es doch nur um die Positionsermittlung. Das heißt Xovi sagt, „das sind die von uns gemessenen Top 20“ und wenn zum gleichen Zeitpunkt ein anderes Tool (z.B. Dynapso) andere Top 20 ermittelt hat, ist das egal. Davon, dass andere Tools nicht teilnehmen können, steht da nichts.

    1. Simsalaseo sagt:

      Ja, so siehts wohl aus. Ich hatte da beim Lesen wohl nur einen Knoten im Gehirn oder so. :-)

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